Vermögensschadenhaftpflicht

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Haftpflicht-Versicherung

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Vermögensschaden Haftpflichtversicherung

Unsere Vermögensschaden-Haftpflicht-Vericherung ist genau der richtige Schutz, wenn Sie einen beratenden Beruf ausüben oder fremde Vermögensinteressen wahr nehmen, zum Beispiel als Rechtsanwalt, Notar, Steuer- oder Unternehmensberater. Dort geht es oft um große Summen und der kleinste Fehler kann erhebliche finanzielle Folgen haben.

Beratung mit viel Erfahrung

Wir sind einer der führenden Versicherer der Sparte Vermögensschaden-Haftpflicht auf dem deutschen Versicherungsmarkt. Insbesondere in den Branchen Versicherungsvermittler und –makler, im Bereich Immobilien, bei Kammerberufen wie Rechtsanwälten und Steuerberatern.

Individuelle Versicherungssummen

Die Versicherungssumme passen wir individuell an Ihr berufliches Risiko an.

Was ist versichert

Wenn es zum Schadensfall kommt, prüfen erfahrene Juristen, ob und in welchem Umfang eine Schadensersatzpflicht Ihrerseits überhaupt besteht. Wenn der Anspruch eines Dritten berechtigt ist, zahlen wir im vereinbarten Umfang die zu leistende Entschädigung und übernehmen die Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung. Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab.

Weitere Informationen zum runterladen:

So können Sie Ihre Gewerbeversicherung in Anspruch nehmen!

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Gewerbe-Haftpflicht telefonisch melden
Vermögensschaden telefonisch melden
Inhalt/Gebäude telefonisch melden
Cyberangriff telefonisch melden
Kfz-Schaden telefonisch melden

So können Sie Ihre Gewerbe-Versicherung in Anspruch nehmen ...

Beim Melden eines Schadenfalls können Sie jederzeit auf unsere schnelle, unbürokratische Unterstützung vertrauen. Rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche.


Unser Schadenservice ist 

rund um die Uhr für Sie da!


ERGO Schadenservice für Gewerbe-Haftpflicht Schäden

Unser Kollegen vom ERGO Schadenservice helfen Ihnen gerne weiter ...

  • schnell und einfach Schäden melde
  • schnelle, unkomplizierte Hilfe
  • kompetente Gesprächspartner
  • vom TÜV mit der Note "Sehr Gut" ausgezeichneter Schadenservice

ERGO Schadenservice für Vermögensschaden Haftpflicht Schäden

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ERGO Schadenservice für Inhalt/Gebäude Schäden

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ERGO Schadenmeldung für Cyberangriffe

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

  • Was deckt die Vermögensschadenhaftpflicht ab?

    Wir bieten:

    • Prüfung durch einen Spezialjuristen, ob und in welcher Höhe ein Schadensersatzanspruch gegen Ihr Unternehmen besteht 
    • Abwehr unberechtigter Ansprüche 
    • Zahlung der zu leistenden Entschädigung bis zur vereinbarten Versicherungssumme
  • Wann brauche ich eine Vermögensschadenhaftpflicht?

    Die Vermögensschadenhaftpflicht ist eine Pflichtversicherung wenn Sie als Anwalt, Notar oder Steuerberater tätig sind. Sie stellt aber auch für viele weitere, beratende Berufe ein existenzielle Absicherung dar.

  • Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflicht?

    Im Jahr kostet die Vermögensschadenhaftpflicht z.B. für einen Rechtsanwalt (Deckungssumme 250.000 €, 1.000 € Selbstbehalt, 5 Laufzeit inkl. Versicherungssteuer) als Existensgründer 320,87 €

  • Was ist eine Vermögensschaden Beispiel?

    Es handelt sich immer dann um einen reinen Vermögensschaden wenn der Auslöser kein Personen- oder Sachschaden war.


    Zum Beispiel:


    • Ein Rechtsanwalt lässt eine Frist verstreichen, wodurch dem Mandanten ein hoher finanzieller Schaden entsteht. 
    • Ein Übersetzer hat in einem Prospekt eines  japanischen Automobilherstellers technische  Angaben durcheinandergebracht. Die gesamte Auflage muss neu gedruckt werden. Kosten für den Neudruck: 500.000 Euro.
    • Eine Werbeagentur erstellt Aufkleber mit dem Logo einer Hotelkette, die auf kleinen Shampoo- flaschen angebracht werden sollen. Eine beauf- tragte Produktionsfirma bringt diese jedoch so an, dass die Flaschen nicht zu öffnen und unbrauchbar sind. Höhe des Schadens: 48.500 Euro.
  • Was ist der Unterschied zwischen Sach- und Vermögensschaden?

    Von einem Sachschaden spricht man dann, wenn eine Sache beschädigt oder vernichtet wurde. Resultiert hieraus ein Vermögensschaden ist dies ein unechter Vermögensschaden. Ein reiner Vermögensschaden entsteht nur dann, wenn dem kein Personen- oder Sachschaden voran gegangen ist.

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