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Onlineberatung und Abschluss möglich
Ich bin Ihr festen Ansprechpartner
Unsere Vermögensschaden-Haftpflicht-Vericherung ist genau der richtige Schutz, wenn Sie einen beratenden Beruf ausüben oder fremde Vermögensinteressen wahr nehmen, zum Beispiel als Rechtsanwalt, Notar, Steuer- oder Unternehmensberater. Dort geht es oft um große Summen und der kleinste Fehler kann erhebliche finanzielle Folgen haben.
Beratung mit viel Erfahrung
Wir sind einer der führenden Versicherer der Sparte Vermögensschaden-Haftpflicht auf dem deutschen Versicherungsmarkt. Insbesondere in den Branchen Versicherungsvermittler und –makler, im Bereich Immobilien, bei Kammerberufen wie Rechtsanwälten und Steuerberatern.
Individuelle Versicherungssummen
Die Versicherungssumme passen wir individuell an Ihr berufliches Risiko an.
Was ist versichert
Wenn es zum Schadensfall kommt, prüfen erfahrene Juristen, ob und in welchem Umfang eine Schadensersatzpflicht Ihrerseits überhaupt besteht. Wenn der Anspruch eines Dritten berechtigt ist, zahlen wir im vereinbarten Umfang die zu leistende Entschädigung und übernehmen die Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung. Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab.
Weitere Informationen zum runterladen:
Beim Melden eines Schadenfalls können Sie jederzeit auf unsere schnelle, unbürokratische Unterstützung vertrauen. Rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche.
Unser Schadenservice ist
rund um die Uhr für Sie da!
Unser Kollegen vom ERGO Schadenservice helfen Ihnen gerne weiter ...
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Wir bieten:
Die Vermögensschadenhaftpflicht ist eine Pflichtversicherung wenn Sie als Anwalt, Notar oder Steuerberater tätig sind. Sie stellt aber auch für viele weitere, beratende Berufe ein existenzielle Absicherung dar.
Im Jahr kostet die Vermögensschadenhaftpflicht z.B. für einen Rechtsanwalt (Deckungssumme 250.000 €, 1.000 € Selbstbehalt, 5 Laufzeit inkl. Versicherungssteuer) als Existensgründer 320,87 €
Es handelt sich immer dann um einen reinen Vermögensschaden wenn der Auslöser kein Personen- oder Sachschaden war.
Zum Beispiel:
Von einem Sachschaden spricht man dann, wenn eine Sache beschädigt oder vernichtet wurde. Resultiert hieraus ein Vermögensschaden ist dies ein unechter Vermögensschaden. Ein reiner Vermögensschaden entsteht nur dann, wenn dem kein Personen- oder Sachschaden voran gegangen ist.
*Wenn Sie über einen unserer Online Rechner, oder telefonisch Ihre Versicherung abschließen, können Sie die Laufzeit grundsätzlich frei wählen zwischen 1 Jahr, 2 Jahren, 3 Jahren oder 5 Jahren. Ausnahme: Im Bereich der Flottenversicherung beträgt die Vertragslaufzeit immer nur ein Jahr. In manchen Bereichen der Haftpflichtversicherung und der Cyber-Schutzversicherung sind auch nur Jahresverträge möglich. Krankenversicherungen haben eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren. Nach Ablauf verlängert sich die Laufzeit jeweils um ein weiters Jahr, wenn nicht spätestens bis drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Ihren Versicherungsschein erhalten Sie auf dem Postweg. Ab Erhalt des Versicherungsscheins beginnt Ihr 14 tägiges Widerrufsrecht. Ihren Widerruf oder Ihre Kündigung richten Sie bitte schriftlich an
kontakt@ergo.de
oder ERGO Group AG, ERGO-Platz 1, 40198 Düsseldorf
Langgasse 13
50259 Pulheim
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