Gebäudeversicherung

Gewerbliche

Gebäude-Versicherung

Achim Bloch - Ihr Spezialist für
Firmen-Versicherungen in NRW

Kostenlose Angebote

Versicherungen kostenlos vergleichen

Onlineberatung  und Abschluss möglich

Ich bin Ihr festen Ansprechpartner

✆ 02234 9798252
Hi. Do you need any help?
Close

Gewerbliche Gebäudeversicherung

Mit unserer Gewerbliche-Gebäudeversicherung schützen Sie im Schadensfall Ihre unternehmerische Heimat und halten die Geschäfte am Laufen. Versichert sind Schäden am Gebäude selbst mit all seinen Bestandteilen. Dazu zählen auch Zubehör und Grundstücksbestand-teile, also z. B. alles, was der Instandhaltung oder dem Unterhalt des Gebäudes dient. Dazu zählen Wasser-, Gas-, Elektrizitäts- und Wärmezähler. Darüber hinaus bauliche Einfriedungen, Terrassen, Hof- und Wegbefestigungen, Überdachungen, Carports, elektrische Freileitungen, Beleuchtungs- und Antennenanlagen sowie Briefkastenanlagen. Zum Gebäude zählen neben Fundamenten und Mauer-werk alle mit dem Gebäude fest verbundenen Bestandteile. Das sind z. B. Türen, Fenster, Balkone, Wandverkleidungen, fest verlegte Bodenbeläge, Hauswasserversorgung und Klimaanlagen.


  • Schäden werden zum Neuwert erstattet


    Mit unserer NeuwertPlus entschädigen wir ständig bestimmungsgemäß im Gebrauch befindliche und ordnungsgemäß instand gehaltene Gebäude immer zum Neuwert.

  • Sie genießen Schutz vor Unterversicherung


    Bei Schäden bis maximal 100.000 Euro verzichten wir in der Versicherung zum gleitenden Neuwert, Zeitwert oder gemeinen Wert auf die Anrechnung einer Unterversicherung. Bei Schäden größer als 100.000 Euro wird eine Unterversicherung nicht berücksichtigt, wenn der Schaden 20 % der Versicherungssumme nicht übersteigt und nicht mehr als 2 Mio. Euro beträgt.


  • Auch bei groberfahrlässigem Verhalten erhalten Sie Leistungen


    Wird ein Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, führt dies oftmals zur Kürzung oder sogar zum kompletten Wegfall der Versicherungsleistung. Bis zu einer Schadenshöhe von 50.000 Euro verzichten wir jedoch auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Schäden zwischen 50.000 Euro und 1 Mio. Euro werden maximal um 20 % des Schadens gekürzt. Bei grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzungen verzichten wir auch bei Schäden bis 50.000 Euro auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Bei Schäden größer 50.000 Euro bis 500.000 Euro werden maximal 20 % des Schadens gekürzt.


  • Rundum Sicherheits-Garantie


    Waren die Versicherungsbedingungen des Vorversicherers besser als die unserer Gebäudeversicherung, regulieren wir auf Wunsch nach den Bedingungen des Vorversicherers. Es kann auch nach den empfohlenen Verbandsbedingungen (GDV) reguliert werden, wenn diese besser als unsere Bedingungen sind. Künftige beitragsfreie Verbesserungen in den Bedingungen der ERGO Gebäudeversicherung gelten vorübergehend für mindestens 12 Monate auch für Ihren Vertrag.


  • Reduzierte Beiträge durch flexible Selbstbeteiligungen


    Mit der Flexi-Selbstbeteiligung können Sie Ihren Versicherungsbeitrag reduzieren. Die Selbstbeteiligung reduziert sich nach Ablauf jedes schadenfreien Versicherungsjahrs um jeweils 1/5. Ab dem 6. schadenfreien Jahr zahlen Sie damit keine Selbstbeteiligung mehr.  



Individuelle Lösungen

Stellen Sie sich Ihren Versicherungsschutz so zusammen, dass er optimal zu Ihrem

Unternehmen passt – mit flexibel wählbaren Gefahren und ergänzenden Leistungen.



Versicherte Gefahren

Feuer

Schäden durch Brand, Blitzschlag und Überspannungsschäden durch Blitz. Ebenso besteht Schutz gegen Schäden durch Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen.


Leitungswasser

Wenn Wasser bestimmungswidrig aus den Rohren oder Installationen des Gebäudes entweicht, ersetzen wir die Kosten für die Beseitigung des Schadens am Rohr sowie des entstandenen Nässeschadens am Gebäude.



Sturm/Hagel

Der Schutz umfasst alle Schäden, die durch direkte Einwirkung von Sturm oder Hagel eintreten oder durch umherfliegende Gegenstände wie Bäume oder Gebäudeteile verursacht werden. Von einem Sturm ist ab Windstärke 8 die Rede.



Zusätzlich empfehlen ich:

Glasversicherung:

Wir übernehmen die Kosten für Wiederherstellung oder Reparaturen an Gebäudeverglasungen. Versichert sind dabei u. a. Scheiben aus Glas oder Kunststoff, Glasbausteine und Profilbaugläser, Lichtkuppeln sowie Scheiben von Sonnenkollektoren. Auch Ihre Werbeanlagen können Sie über die Glasversicherung absichern.

Gebäudetechnik Pauschalversicherung:

Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Schäden an technischen Anlagen wie Heizung, Klimaanlagen, Stromversorgung oder Aufzügen. Es spielt keine Rolle, ob der Schaden auf Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit beruht oder durch das Versagen von Regel- oder Sicherheitseinrichtungen bedingt ist.

Überschwemmung/Rückstau:

Wir leisten bei allen Schäden, die durch Überschwemmung entstehen, z. B. nach einem Hochwasser. Oder wenn die Kanalisation bei einem Unwetter die Wassermassen nicht aufnehmen kann.

Sonstige Naturgefahren:

Versichert sind alle Schäden, die durch Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch entstehen. Auch Schäden durch Lawinen, Schneedruck oder einen Vulkanausbruchsind im Versicherungsschutz inbegriffen.

Unbenannte Gefahren:

Hier gilt: Alles ist versichert, was nicht explizit ausgeschlossen ist und nicht über eine andere Gefahr versichert werden kann.

Mietverlustversicherung:

Die Mietverlustversicherung greift immer dann, wenn Ihr Mieter das versicherte Gebäude aufgrund eines Schadens nicht oder nur teilweise nutzen kann und berechtigterweise die Miete nicht zahlt. Wir entschädigen Sie für den Mietausfall einschließlich der fortlaufenden Nebenkosten im Zeitraum der Schadensbeseitigung (bis zu 24 Monate).

Photovoltaik 

Pauschalversicherung:

Wir leisten Ersatz für die unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung Ihrer Photovoltaikanlage. Zum Beispiel durch Ungeschicklichkeit, Konstruktionsfehler oder Tierverbiss. Auch Diebstahlschäden sind versichert.

Extended Coverage Gefahren:

Versichert sind Schäden, die durch innere Unruhen, Streik oder Aussperrung entstehen. Auch böswillige Beschädigung oder Schäden durch Fahrzeuganprall, Rauch und Überschalldruckwellen gehören dazu.

Umwelt Paket:

In Zeiten immer knapper und teurer werdender Energie wollen Sie sicher nicht auf umwelt freundliche Modernisierungen verzichten. Ob Aufwendungen für das Neupflanzen von Bäumen oder Sträuchern, Mehrkosten für verbesserte Energieeffizienz oder Kosten für das Erlangen eines Energieausweises – wir sind für Sie da.

Rohbau Versicherung:

Gerade in der Bauphase können unterschied-liche Einwirkungen zu Schäden am Gebäude sowie an Baustoffen für Ihren. Deshalb bieten wir Schutz für Schäden, die durch beispielsweise Brand, Blitzschlag und Überspannung entstehen.



So können Sie Ihre Gewerbe-Versicherung in Anspruch nehmen!

Schadenfall online melden
Gewerbe-Haftpflicht telefonisch melden
Vermögensschaden telefonisch melden
Inhalt/Gebäude telefonisch melden
Cyberangriff telefonisch melden
Kfz-Schaden telefonisch melden

So können Sie Ihre Gewerbe-Versicherung in Anspruch nehmen ...

Beim Melden eines Schadenfalls können Sie jederzeit auf unsere schnelle, unbürokratische Unterstützung vertrauen. Rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche.


Unser Schadenservice ist 

rund um die Uhr für Sie da!


ERGO Schadenservice für Gewerbe-Haftpflicht Schäden

Unser Kollegen vom ERGO Schadenservice helfen Ihnen gerne weiter ...

  • schnell und einfach Schäden melde
  • schnelle, unkomplizierte Hilfe
  • kompetente Gesprächspartner
  • vom TÜV mit der Note "Sehr Gut" ausgezeichneter Schadenservice

ERGO Schadenservice für Vermögensschaden Haftpflicht Schäden

Unser Kollegen vom ERGO Schadenservice helfen Ihnen gerne weiter ...

  • schnell und einfach Schäden melde
  • schnelle, unkomplizierte Hilfe
  • kompetente Gesprächspartner
  • vom TÜV mit der Note "Sehr Gut" ausgezeichneter Schadenservice

ERGO Schadenservice für Inhalt/Gebäude Schäden

Unser Kollegen vom ERGO Schadenservice helfen Ihnen gerne weiter...

  • schnell und einfach Schäden melde
  • schnelle, unkomplizierte Hilfe
  • kompetente Gesprächspartner
  • vom TÜV mit der Note "Sehr Gut" ausgezeichneter Schadenservice

ERGO Schadenmeldung für Cyberangriffe

Unser Kollegen vom ERGO Schadenservice helfen Ihnen gerne weiter...

  • schnell und einfach Schäden melde
  • schnelle, unkomplizierte Hilfe
  • kompetente Gesprächspartner
  • vom TÜV mit der Note "Sehr Gut" ausgezeichneter Schadenservice

ERGO Schadenservice für Kfz-Schäden

Unser Kollegen vom ERGO Schadenservice helfen Ihnen gerne weiter...

  • schnell und einfach Schäden melde
  • schnelle, unkomplizierte Hilfe
  • kompetente Gesprächspartner
  • vom TÜV mit der Note "Sehr Gut" ausgezeichneter Schadenservice

FAQ

Häufig gestellte Fragen

  • Wann greift die Gebäudeversicherung nicht?

    Nicht versichert sind:


    • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
    • Schäden durch Krieg
    • Schäden durch Kernenergie
    •  Sengschäden
    • Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser.
  • Welche Schäden werden von der Gebäudeversicherung übernommen?

    Versichert sind die in dem Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude mit ihren Bestandteilen. Wir ersetzen Ihnen den finanziellen Schaden, wenn Ihre versicherten Sachen durch vereinbarte Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Folgende Gefahren können Sie auswählen: 


    • Feuer
    • Leitungswasser
    • Sturm/Hagel
    • Überschwemmung/Rückstau
    • Sonstige Naturgefahren
    • Extended Coverage Gefahren
    • Unbenannte Gefahren
    • Mietverlust

    Zusätzlich können Sie Ihrern Schutz bei uns um folgende Leistungen erweitern:


    • Mietverlustversicherung mit 24 Monaten Haftzeit: sichert Ihre Mietansprüche, die durch einen möglichen Schadensfall wegfallen können
    • Glasversicherung: schützt die Gebäudeverglasung und Werbeanlagen 
    • GebäudetechnikPauschalversicherung: schützt Ihre Heizungs, Klima, Gas, Elektro und Fernsprechanlagen und vieles mehr
    • PhotovoltaikPauschalversicherung: schützt Ihre Dach und Fassadenanlagen einschließlich Photovoltaikmodulen, Wechselrichtern und Tragkonstruktionen
    • UmweltPaket: umfasst Kosten für das Neuanpflanzen von Bäumen und Sträuchern, Mehrkosten für verbesserte Energieeffizienz, Kosten für das Erlangen eines Energieausweises
  • Welche Kosten sind in der Gebäudeversicherung versichert?

    Folgende Kosten sind bis 100 % der Versicherungssumme, höchstens aber  2,5 Mio. Euro sind insgesamt versichert: 


    • Aufräumungs-, Abbruch- und Absperrkosten  Bewegungs- und Schutzkosten
    • Feuerlöschkosten
    • Isolierungskosten für radioaktiv verseuchte Sachen
    • Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen
    • Kosten für die Dekontamination von Erdreich
    • Sachverständigenkosten ab 25.000 Euro Schadenshöhe (Ersatz von 80 % der Kosten)
    • Mehrkosten infolge Preissteigerungen
    • Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungs- beschränkungen
    • Kosten durch Wasser- und Gasverlust
  • Was sollte man bei einer Gebäudeversicherung beachten?

    Auf diese Leistungen sollten Sie, neben den Standartleistungen (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel) unbedingt bei der Wahl Ihrer gewerblichen Gebäudeversicherung achten:


    • Entschädigung zum Neuwert: Im Schadensfall wird bei einem Gebäude, das sich ständig bestimmungsgemäß im Gebrauch befindet und ordnungsgemäß instandgehalten wird, immer der Neuwert ersetzt (Neuwert Plus).
    • Unterversicherungsverzicht: In der Versicherung zum gleitenden Neuwert, Zeitwert oder gemeinen Wert verzichten wir für Schäden bis 50.000 Euro auf die Anrechnung einer Unterversicherung.  Bei Schäden größer als 100.000 Euro wird eine Unterversicherung nicht berücksichtigt, wenn der Schaden 20 % der Versicherungssumme nicht übersteigt und nicht mehr  als 2 Mio. Euro beträgt.
    • Grober Fahrlässigkeit:  Wird ein Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, führt dies oftmals zur Kürzung oder sogar zum kompletten Wegfall der Versicherungsleistung. Bis zu einer Schadenshöhe von 50.000 Euro verzichten wir jedoch auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.  Schäden zwischen 50.000 Euro und 1 Mio. Euro werden maximal um 20 % des Schadens gekürzt.  Bei grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzungen verzichten wir auch bei Schäden bis 50.000 Euro auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Bei Schäden von über 50.000 Euro bis 500.000 Euro werden maximal 20 % des Schadens gekürzt.
  • Was sind Elementarschäden bei der Gebäudeversicherung?

    Folgende Naturereignisse zählen zu den Elementarschäden:


    Überschwemmung/Rückstau: Wir leisten bei allen Schäden, die durch Überschwemmung entstehen, z. B. nach einem Hochwasser. Oder wenn die Kanalisation bei einem Unwetter die Wassermassen nicht aufnehmen kann.


    Sonstige Naturgefahren:

    • Erdbeben
    • Erdsenkung oder Erdrutsch
    • Lawinen
    • Schneedruck
    • Vulkanausbruch
Share by: