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Unsere Geschäftsinhaltsversicherung schützt Ihre gesamte technische und kaufmännische Betriebseinrichtung. Dazu gehören die Ausstattung Ihrer Geschäftsräume genauso wie Waren und Vorräte. Aber auch Gebrauchsgegenstände Ihrer Mitarbeiter. Das können z. B. Kleidung, Taschen oder Werkzeuge sein. Auch sind Sachen eingeschlossen, die in das Gebäude eingefügt sind: Zum Beispiel Türen oder Einbaumöbel, die Sie als Mieter oder Pächter beschafft oder übernommen haben.
Mit unserer NeuwertPlus entschädigen wir bei Betriebseinrichtung, die sich ständig in Gebrauch befindet und instand gehalten wird, immer den Neuwert.
Bei Schäden bis maximal 50.000 Euro, verzichten wir auf die Anrechnung einer Unterversicherung. Bei Schäden größer als 50.000 Euro wird eine Unterversicherung nicht berücksichtigt, wenn der Schaden 20 % der Versicherungssumme nicht übersteigt und nicht mehr als 1 Mio. Euro beträgt.
Wird ein Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, führt dies oftmals zur Kürzung oder sogar zum kompletten Wegfall der Versicherungsleistung. Bis zu einer Schadenshöhe von 50.000 Euro verzichten wir jedoch auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Schäden zwischen 50.000 Euro und 1 Mio. Euro werden maximal um 20 % des Schadens gekürzt. Bei grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzungen verzichten wir auch bei Schäden bis 50.000 Euro auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Bei Schäden größer 50.000 Euro bis 500.000 Euro werden maximal 20 % des Schadens gekürzt.
Waren die Versicherungsbedingungen des Vorversicherers besser als die unserer Geschäftsinhaltsversicherung, regulieren wir auf Wunsch nach den Bedingungen des Vorversicherers. Es kann auch nach den empfohlenen Verbandsbedingungen (GDV) reguliert werden, wenn diese besser als unsere Bedingungen sind. Künftige beitragsfreie Verbesserungen in den Bedingungen der ERGO Geschäftsinhaltsversicherung gelten vorübergehend für mindestens 12 Monate auch für Ihren Vertrag.
Mit der Flexi-Selbstbeteiligung können Sie Ihren Versicherungsbeitrag reduzieren. Die Selbstbeteiligung reduziert sich nach Ablauf jedes schadenfreien Versicherungsjahrs um jeweils 1/5. Ab dem 6. schadenfreien Jahr zahlen Sie damit keine Selbstbeteiligung mehr.
Schäden durch Brand, Blitzschlag und Überspannungsschäden durch Blitz. Ebenso besteht Schutz gegen Schäden durch Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen.
Schäden an Einrichtungen, Waren und Vorräten, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser entstehen.
Hier sind die Schäden versichert, die ein Sturm oder ein Hagel durch unmittelbare Einwirkung verursacht. Außerdem sind Schäden durch umherfliegende Gebäude-teile, Bäume oder andere Gegenstände inbegriffen.
Schäden durch Überschwemmung und Rückstau.
Schäden durch Überschwemmung und Rückstau.
Hierunter verstehen wir Schäden durch Innere Unruhen, böswillige Beschädigung und Schäden durch Streik oder durch Aussperrung. Ebenso gehören dazu Schäden nach einem Fahrzeuganprall, durch Rauch oder Überschalldruckwellen.
Das sind Schäden durch unvorhergesehene Zerstörung oder Beschädigung des Inventars. Hier gilt das Prinzip „Alles ist versichert, was nicht anderweitig versichert werden kann und nicht explizit ausgeschlossen ist“.
Bei der Mitversicherung von Gefahren für Schäden am Kraftfahrzeuginhalt handelt es sich inhaltlich um die frühere Werkverkehrs-(Pauschalversicherung) bzw. Autoinhaltsdeckung.
Technische und kaufmännische Betriebseinrichtung
Vorräte und Waren
Fremdes Eigentum
Service Plus:
wenn Sie sich im Notfall nicht noch mehr Sorgen machen wollen.
Ertragsausfall Plus:
wenn Sie sich gegen die finanziellen Folgen behördlich angeordneter Sperrungen oder Evakuierungen aufgrund einer Gefahrenlage absichern wollen.
Ertragsausfallversicherung:
wenn Sie von den finanziellen Auswirkungen einer Betriebsunterbrechung verschont bleiben wollen.
Glasversicherung:
wenn Sie sich vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrer Verglasung und Werbeanlagen schützen wollen.
Elektronikversicherung:
wenn Sie bei Ihren elektronischen Geräten sowie bei Hard- und Software auf Nummer sicher gehen wollen.
Maschinenversicherung:
wenn Sie sich vor den Kosten durch unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen einer Maschine schützen wollen.
Diese Leistungen sind
gegen einen Zusatzbeitrag
versicherbar.
Diese Leistungen sind
gegen einen Zusatzbeitrag
versicherbar.
Diese Leistungen sind
gegen einen Zusatzbeitrag
versicherbar.
Beim Melden eines Schadenfalls können Sie jederzeit auf unsere schnelle, unbürokratische Unterstützung vertrauen. Rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche.
Unser Schadenservice ist
rund um die Uhr für Sie da!
Unser Kollegen vom ERGO Schadenservice helfen Ihnen gerne weiter ...
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Unser Kollegen vom ERGO Schadenservice helfen Ihnen gerne weiter...
Unser Kollegen vom ERGO Schadenservice helfen Ihnen gerne weiter...
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Unsere Inhaltsversicherung schützt Ihre Waren, Vorräte und Einrichtung vor den finanziellen Folgen eines:
Diese kann bei uns bereits für 119,00 € im Jahr abgeschlossen werden.
Unsere Prämie richtet sich nach der Art des Gewerbes, der zu versichernden Summ (Einrichtung/Ware), des Umfangs, der Laufzeit und ob im Schadenfall ein Selbstbehalt vereinbart wurd.
Im gewerblichen Bereich zählen die Geschäfts-Inhalts- Gebäudeversicherung zu den Sachversicherungen.
Die Ertragsausfallversicherung zahlt die laufenden Kosten wie z.B. Mieter, Löhne/Gehälter und auch Kredite, während der Betrieb durch einen versicherten Schaden (Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Überschwemmung/Rückstau, Sonstige Naturgefahren, Extendend Coverage Gefahren,
Unbenannte Gefahren, weiter (sofern dies mit eingeschlossen wurde). Die Haftzeit für die Kosten weiter gezahlt werden beträgt 24 Monate.
Zusätlich kann die Ertragsausfall Plus bei uns mitversichert werden.
Versichert ist der Ertragsausfallschaden, wenn der Betrieb des Versicherungsnehmers durch eine Sperrung öffentlich zugänglicher Bereiche unterbrochen oder beeinträchtigt wird durch
das Entschärfen oder Beseitigen von Bomben aus dem Ersten oder Zweiten Weltkrieg,
die Durchführung oder Androhung eines Terrorakts bzw. der Verdacht auf einen Terrorakt,
eine Amoklage oder der Verdacht auf eine Amoklage.
Dauert die Sperrung länger als drei Stunden, erstatten wir die vereinbarte Tagesentschädigung – unabhängig vom tatsächlichen Umsatzverlust. Es muss kein Sachschaden vorliegen.
Die Kleine Ertragsausfallversicherung entspricht der Versicherungssumme, die auch bei der Inhaltsversicherung gewählt wurde.
Die Ertragsausfallversicherung zahlt die laufenden Kosten wie z.B. Mieter, Löhne/Gehälter und auch Kredite, während der Betrieb durch einen versicherten Schaden (Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Überschwemmung/Rückstau, Sonstige Naturgefahren, Extendend Coverage Gefahren,
Unbenannte Gefahren, weiter (sofern dies mit eingeschlossen wurde).
In der Klein-Ertragsausfall (KEA) beträgt die Haftzeit 24 Monate. Die Haftzeit legt den Zeitraum fest, für den eine Entschädigung des Ertragsausfallschadens gezahlt wird.
Weicht die Summe für den Ertragsausfall von der Versicherungssumme der Inhaltsversicherung ab spricht man von einer Großen Ertragsausfallversicherung.
Zusätlich kann die Ertragsausfall Plus bei uns mitversichert werden.
Versichert ist der Ertragsausfallschaden, wenn der Betrieb des Versicherungsnehmers durch eine Sperrung öffentlich zugänglicher Bereiche unterbrochen oder beeinträchtigt wird durch
das Entschärfen oder Beseitigen von Bomben aus dem Ersten oder Zweiten Weltkrieg,
die Durchführung oder Androhung eines Terrorakts bzw. der Verdacht auf einen Terrorakt,
eine Amoklage oder der Verdacht auf eine Amoklage.
Dauert die Sperrung länger als drei Stunden, erstatten wir die vereinbarte Tagesentschädigung – unabhängig vom tatsächlichen Umsatzverlust. Es muss kein Sachschaden vorliegen.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist das gleiche wie die Ertragsausfallversicherung und zahlt die laufenden Kosten wie z.B. Mieter, Löhne/Gehälter und auch Kredite, während der Betrieb durch einen versicherten Schaden (Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Überschwemmung/Rückstau, Sonstige Naturgefahren, Extendend Coverage Gefahren,
Unbenannte Gefahren, weiter (sofern dies mit eingeschlossen wurde). Die Haftzeit für die Kosten weiter gezahlt werden beträgt 24 Monate.
Zu den Sachversicherungen gehören die Inhalts-und Gebäudeversicherung. Die Ertragsausfallversicherung kann als Zusatzabsicherung in der Sachversicherung mitversichert werden.
*Wenn Sie über einen unserer Online Rechner, oder telefonisch Ihre Versicherung abschließen, können Sie die Laufzeit grundsätzlich frei wählen zwischen 1 Jahr, 2 Jahren, 3 Jahren oder 5 Jahren. Ausnahme: Im Bereich der Flottenversicherung beträgt die Vertragslaufzeit immer nur ein Jahr. In manchen Bereichen der Haftpflichtversicherung und der Cyber-Schutzversicherung sind auch nur Jahresverträge möglich. Krankenversicherungen haben eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren. Nach Ablauf verlängert sich die Laufzeit jeweils um ein weiters Jahr, wenn nicht spätestens bis drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Ihren Versicherungsschein erhalten Sie auf dem Postweg. Ab Erhalt des Versicherungsscheins beginnt Ihr 14 tägiges Widerrufsrecht. Ihren Widerruf oder Ihre Kündigung richten Sie bitte schriftlich an
kontakt@ergo.de
oder ERGO Group AG, ERGO-Platz 1, 40198 Düsseldorf
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