Inhaltsversicherung

Geschäfts-

Inhalts-Versicherung

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Geschäftsinhalts-Versicherung

Unsere Geschäftsinhaltsversicherung schützt Ihre gesamte technische und kaufmännische Betriebseinrichtung. Dazu gehören die Ausstattung Ihrer Geschäftsräume genauso wie Waren und Vorräte. Aber auch Gebrauchsgegenstände Ihrer Mitarbeiter. Das können z. B. Kleidung, Taschen oder Werkzeuge sein. Auch sind Sachen eingeschlossen, die in das Gebäude eingefügt sind: Zum Beispiel Türen oder Einbaumöbel, die Sie als Mieter oder Pächter beschafft oder übernommen haben.


  • Schäden werden zum Neuwert erstattet


    Mit unserer NeuwertPlus entschädigen wir bei Betriebseinrichtung, die sich ständig in Gebrauch befindet und instand gehalten wird, immer den Neuwert.

  • Sie genießen Schutz vor Unterversicherung


    Bei Schäden bis maximal 50.000 Euro, verzichten wir auf die Anrechnung einer Unterversicherung. Bei Schäden größer als 50.000 Euro wird eine Unterversicherung nicht berücksichtigt, wenn der Schaden 20 % der Versicherungssumme nicht übersteigt und nicht mehr als 1 Mio. Euro beträgt.


  • Auch bei groberfahrlässigem Verhalten erhalten Sie Leistungen


    Wird ein Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, führt dies oftmals zur Kürzung oder sogar zum kompletten Wegfall der Versicherungsleistung. Bis zu einer Schadenshöhe von 50.000 Euro verzichten wir jedoch auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Schäden zwischen 50.000 Euro und 1 Mio. Euro werden maximal um 20 % des Schadens gekürzt. Bei grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzungen verzichten wir auch bei Schäden bis 50.000 Euro auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Bei Schäden größer 50.000 Euro bis 500.000 Euro werden maximal 20 % des Schadens gekürzt.


  • Rundum Sicherheits-Garantie


    Waren die Versicherungsbedingungen des Vorversicherers besser als die unserer Geschäftsinhaltsversicherung, regulieren wir auf Wunsch nach den Bedingungen des Vorversicherers. Es kann auch nach den empfohlenen Verbandsbedingungen (GDV) reguliert werden, wenn diese besser als unsere Bedingungen sind. Künftige beitragsfreie Verbesserungen in den Bedingungen der ERGO Geschäftsinhaltsversicherung gelten vorübergehend für mindestens 12 Monate auch für Ihren Vertrag.


  • Reduzierte Beiträge durch flexible Selbstbeteiligungen


    Mit der Flexi-Selbstbeteiligung können Sie Ihren Versicherungsbeitrag reduzieren. Die Selbstbeteiligung reduziert sich nach Ablauf jedes schadenfreien Versicherungsjahrs um jeweils 1/5. Ab dem 6. schadenfreien Jahr zahlen Sie damit keine Selbstbeteiligung mehr.



Was ist versichert?

Versicherte Gefahren (individuell wählbar)

Feuer

Schäden durch Brand, Blitzschlag und Überspannungsschäden durch Blitz. Ebenso besteht Schutz gegen Schäden durch Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen.


Einbruchdiebstahl

Schäden durch Vandalismus, Geschäfts- oder Transportberaubung nach einem Einbruchdiebstahl.


Leitungswasser

Schäden an Einrichtungen, Waren und Vorräten, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser entstehen.


Sturm/Hagel

Hier sind die Schäden versichert, die ein Sturm oder ein Hagel durch unmittelbare Einwirkung verursacht. Außerdem sind Schäden durch umherfliegende Gebäude-teile, Bäume oder andere Gegenstände inbegriffen.


Überschwemmung/Rückstau

Schäden durch Überschwemmung und Rückstau.


Sonstige Naturgefahren

Schäden durch Überschwemmung und Rückstau.


Extended Coverage Gefahren

Hierunter verstehen wir Schäden durch Innere Unruhen, böswillige Beschädigung und Schäden durch Streik oder durch Aussperrung. Ebenso gehören dazu Schäden nach einem Fahrzeuganprall, durch Rauch oder Überschalldruckwellen.


Unbenannte Gefahren

Das sind Schäden durch unvorhergesehene Zerstörung oder Beschädigung des Inventars. Hier gilt das Prinzip „Alles ist versichert, was nicht anderweitig versichert werden kann und nicht explizit ausgeschlossen ist“.


Schäden am Kraftfahrzeuginhalt

Bei der Mitversicherung von Gefahren für Schäden am Kraftfahrzeuginhalt handelt es sich inhaltlich um die frühere Werkverkehrs-(Pauschalversicherung) bzw. Autoinhaltsdeckung. 


Versicherte Sachen

Technische und kaufmännische Betriebseinrichtung

Vorräte und Waren

Fremdes Eigentum



Zusätzlich empfehlen ich:

Service Plus:

wenn Sie sich im Notfall nicht noch mehr Sorgen machen wollen.

Ertragsausfall Plus:

wenn Sie sich gegen die finanziellen Folgen behördlich angeordneter Sperrungen oder Evakuierungen aufgrund einer Gefahrenlage absichern wollen.

Ertragsausfallversicherung:

wenn Sie von den finanziellen Auswirkungen einer Betriebsunterbrechung verschont bleiben wollen.

Glasversicherung:

wenn Sie sich vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrer Verglasung und Werbeanlagen schützen wollen.

Elektronikversicherung:

wenn Sie bei Ihren elektronischen Geräten sowie bei Hard- und Software auf Nummer sicher gehen wollen.

Maschinenversicherung:

wenn Sie sich vor den Kosten durch unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen einer Maschine schützen wollen.


Für bestimmte Bereiche bieten wir spezielle Branchenlösungen

Bauhandwerk

  • Feuerschäden an zulassungspflichtigen Baumaschinen im Versicherungsort bis 5.000 Euro (Versicherungswert ist der Zeitwert)
  • Ertragsausfallschäden durch Feuer an zukünftigen und bestehenden Baustellen innerhalb der BRD bis 25.000 Euro
  • Schlossänderungskosten für Betriebsfahrzeuge infolge eines Einbruchdiebstahls bis 2.000 Euro
  • Einbruchdiebstahl- und Sturm-/Hagelschäden an versicherten Sachen auf Baustellen bis 2.000 Euro (Selbstbeteiligung für Einbruchdiebstahlschäden 20%, mindestens 200 Euro; die Selbstbeteiligung entfällt, wenn Sie eine Flexi-Selbstbeteiligung vereinbaren)
  • Bergungs- und Beseitigungskosten infolge Schäden an Kraftfahrzeuginhalt bis 5.000 Euro


      Diese Leistungen sind

gegen einen Zusatzbeitrag

versicherbar.


Gastronomie

  • Mehrkosten durch verbesserte Energieeffizienz für Haushaltsgeräte und Bürotechnik bis 10.000 Euro
  • Automaten mit Geldeinwurf samt Wareninhalt im Versicherungsort bis 500 Euro
  • Schäden am Inhalt von Tiefkühlanlagen/Kühlschränken oder Kühlräumen durch Ausfall des Kühlsystems durch Kurzschluss, Überspannungsschäden, Vorsatz oder Versehen Dritter bis 5.000 Euro
  • Einfacher Diebstahl von gegen Wegnahme gesicherten Möbeln der Außengastronomie bis 5.000 Euro
  • Einfacher Diebstahl von Leergut innerhalb des umfriedeten Versicherungsorts bis 250 Euro
  • Schäden am Eigentum von Gästen in Beherbergungsbetrieben bis 7.500 Euro, max. 20% je Zimmer
  • Bestimmungswidriger Austritt von Getränken aus Zapfanlagen bis 5.000 Euro
  • Glasbruchschäden an Werbeanlagen bis 1.000 Euro 

 

      Diese Leistungen sind

gegen einen Zusatzbeitrag

versicherbar.


Heilwesen

  • Mehrkosten durch verbesserte Energieeffizienz für Haushaltsgeräte und Bürotechnik bis 10.000 Euro
  • Vertragsärztlichen Verordnungen und Abrechnungsunterlagen für Krankenkassen bis 25.000 Euro
  • Edelmetalle in Zahnarztpraxen und Dentallabors bis 1.000 Euro
  • Automaten mit Geldeinwurf samt Wareninhalt im Versicherungsort bis 500 Euro
  • Schäden am Inhalt von Medikamentenkühlschränken infolge Ausfall des Kühlsystems bis 10.000 Euro
  • Einfacher Diebstahl und Schäden durch Transportmittelunfall an Arzttaschen, Notfallkoffern und deren Inhalt bis 2.000 Euro
  • Beschädigungen von Nachtdienstkästen bis 500 Euro


      Diese Leistungen sind

gegen einen Zusatzbeitrag

versicherbar.




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Unser Kollegen vom ERGO Schadenservice helfen Ihnen gerne weiter ...

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

  • Warum Inhaltsversicherung?

    Unsere Inhaltsversicherung schützt Ihre Waren, Vorräte und Einrichtung vor den finanziellen Folgen eines:


    • Feuers
    • Einbruchdiebstahls
    • Leitungswasserschadens
    • Sturm- oder Hagelschaden
    • Überschwemmung/Rückstau
    • Sonstige Naturgefahren
    • Extendend Coverage Gefahren
    • Unbenannte Gefahren
    • Schäden am Kraftfahrzeuginhalt
  • Wie viel kostet eine Inhaltsversicherung?

    Diese kann bei uns bereits für 119,00 € im Jahr abgeschlossen werden.


    Unsere Prämie richtet sich nach der Art des Gewerbes, der zu versichernden Summ (Einrichtung/Ware), des Umfangs, der Laufzeit und ob im Schadenfall ein Selbstbehalt vereinbart wurd.


  • Was fällt alles unter Sachversicherung?

    Im gewerblichen Bereich zählen die Geschäfts-Inhalts- Gebäudeversicherung zu den Sachversicherungen.

  • Wann zahlt eine Ertragsausfallversicherung?

    Die Ertragsausfallversicherung zahlt die laufenden Kosten wie z.B. Mieter, Löhne/Gehälter und auch Kredite, während der Betrieb durch einen versicherten Schaden (Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel,  Überschwemmung/Rückstau, Sonstige Naturgefahren, Extendend Coverage Gefahren,

    Unbenannte Gefahren, weiter (sofern dies mit eingeschlossen wurde). Die Haftzeit für die Kosten weiter gezahlt werden beträgt 24 Monate.


    Zusätlich kann die Ertragsausfall Plus bei uns mitversichert werden.

    Versichert ist der Ertragsausfallschaden, wenn der Betrieb des Versicherungsnehmers durch eine Sperrung öffentlich zugänglicher Bereiche unterbrochen oder beeinträchtigt wird durch

    das Entschärfen oder Beseitigen von Bomben aus dem Ersten oder Zweiten Weltkrieg,

    die Durchführung oder Androhung eines Terrorakts bzw. der Verdacht auf einen Terrorakt,

    eine Amoklage oder der Verdacht auf eine Amoklage.

    Dauert die Sperrung länger als drei Stunden, erstatten wir die vereinbarte Tagesentschädigung – unabhängig vom tatsächlichen Umsatzverlust. Es muss kein Sachschaden vorliegen.


  • Was ist eine kleine Ertragsausfallversicherung?

    Die Kleine Ertragsausfallversicherung entspricht der Versicherungssumme, die auch bei der Inhaltsversicherung gewählt wurde. 

    Die Ertragsausfallversicherung zahlt die laufenden Kosten wie z.B. Mieter, Löhne/Gehälter und auch Kredite, während der Betrieb durch einen versicherten Schaden (Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel,  Überschwemmung/Rückstau, Sonstige Naturgefahren, Extendend Coverage Gefahren,

    Unbenannte Gefahren, weiter (sofern dies mit eingeschlossen wurde).

    In der Klein-Ertragsausfall (KEA) beträgt die Haftzeit 24 Monate. Die Haftzeit legt den Zeitraum fest, für den eine Entschädigung des Ertragsausfallschadens gezahlt wird.


    Weicht die Summe für den Ertragsausfall von der Versicherungssumme der Inhaltsversicherung ab spricht man von einer Großen Ertragsausfallversicherung.


    Zusätlich kann die Ertragsausfall Plus bei uns mitversichert werden.

    Versichert ist der Ertragsausfallschaden, wenn der Betrieb des Versicherungsnehmers durch eine Sperrung öffentlich zugänglicher Bereiche unterbrochen oder beeinträchtigt wird durch

    das Entschärfen oder Beseitigen von Bomben aus dem Ersten oder Zweiten Weltkrieg,

    die Durchführung oder Androhung eines Terrorakts bzw. der Verdacht auf einen Terrorakt,

    eine Amoklage oder der Verdacht auf eine Amoklage.

    Dauert die Sperrung länger als drei Stunden, erstatten wir die vereinbarte Tagesentschädigung – unabhängig vom tatsächlichen Umsatzverlust. Es muss kein Sachschaden vorliegen.



  • Was ersetzt die Betriebsunterbrechungsversicherung??

    Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist das gleiche wie die Ertragsausfallversicherung und zahlt die laufenden Kosten wie z.B. Mieter, Löhne/Gehälter und auch Kredite, während der Betrieb durch einen versicherten Schaden (Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Überschwemmung/Rückstau, Sonstige Naturgefahren, Extendend Coverage Gefahren,

    Unbenannte Gefahren, weiter (sofern dies mit eingeschlossen wurde). Die Haftzeit für die Kosten weiter gezahlt werden beträgt 24 Monate.

  • Was ist eine Sach- und Ertragsausfallversicherung?

    Zu den Sachversicherungen gehören die Inhalts-und Gebäudeversicherung. Die Ertragsausfallversicherung kann als Zusatzabsicherung in der Sachversicherung mitversichert werden.

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