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Die D&O Versicherung ist der passende Versicherungsschutz für Sie als Mitglied der Unternehmensleitung wo Sie täglich Entscheidungen mit enormer Tragweite und Verantwortung treffen. Trotz größter Sorgfalt sind Sie als Manager nicht gegen Fehlentscheidungen gefeit. Verstöße gegen Steuer- oder Wettbewerbsrecht, Fehleinschätzungen des Marktes und hohe Kosten durch Produktrücknahmen sind nur einige Beispiele. Entsteht Ihrem Unternehmen dadurch ein Vermögensschaden, haften Sie im Falle des Falles mit Ihrem gesamten Privatvermögen.
die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen
die Zahlung und Freistellung von berechtigten Schadensersatzansprüchen, die gegenüber Organmitgliedern (Geschäftsleitung und Aufsichtsgremien) im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhoben werden.
Dies gilt sogar für vorsätzliches Handeln, soweit nicht rechtskräftig festgestellt. Hierfür bieten wir vorläufigen Abwehrschutz.
Sie als Organmitglied Ihres Unternehmens sowie der weiteren mitversicherten Unternehmen. Mitversichert ist zudem Ihre operative Tätigkeit.
Bestimmte Bereiche können nicht versichert werden. Das sollten Sie jetzt schon wissen. Beispielsweise sind Haftpflichtansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung nicht versichert.
Leitende Angestellte, faktische Organmitglieder, Interimsmanager, Ehe- und Lebenspartner, Compliance Beauftragte, etc.
- für Fremdmandate
- für Reputationsschäden
- für Anteilseigner bei Wertverlust der Anteile an Versicherungsnehmerin oder einem Tochterunternehmen
Kostenübernahme bei drohender Inanspruchnahme
Vorleistung, wenn der andere Versicherer seine Eintrittspflicht bestreitet, inkl. Konditions- und Summendifferenzdeckung
- Echte zweifache Jahreshöchstleistung
- Run-Off-Deckung
- Rückwärtsversicherung für neu hinzukommende Tochterunternehmen
- Sofortkosten ohne vorherige Zustimmung des Versicherers
- Kosten für Sachverhaltsaufklärung, zur Durchsetzung von Auskunfts- und Herausgabeansprüchen, eines Sanierungsberaters, einer negativen Feststellungsklage, bei drohendem Verlust der Gemeinnützigkeit
Deckungssumme – 1-fach maximiert (in Euro)
Umsatz bis | 0,25 Mio | 0,5 Mio | 1 Mio | 2 Mio | 3 Mio | 5 Mio |
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5 Mio | 510 Euro | 612 Euro | 867 Euro | 1.693 Euro | 2,479 Euro | 4.080 Euro |
25 Mio | 535 Euro | 642 Euro | 910 Euro | 1.777 Euro | 2.602 Euro | 4.283 |
50 Mio | 556 Euro | 667 Euro | 950 Euro | 1.839 Euro | 2.699 Euro | 4.447 Euro |
100 Mio | 837 Euro | 1.002 Euro | 1.442 Euro | 2.765 Euro | 4.065 Euro | 6.706 Euro |
* Alle Jahresbeiträge verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Versicherungssteuer. Zahlungsweise ausschließlich jährlich.
Mit Ausgabe dieser Version verlieren alle früheren Beitragstabellen dieser Art ihre Gültigkeit.
2-fache Maximierung
Bei Wahl der 2-fachen Maximierung wird ein Zuschlag von 20 % auf den Jahresnettobeitrag erhoben.
Nachlass für 100 %-Anteilseigner
Bei einem alleinigen 100 %-Gesellschafter-Geschsftsführer wird ein Nachlass von 15 % auf den Jahresnettobeitrag gewährt.
Laufzeit 1 und 5 Jahre
Bei einer Laufzeit von 5 Jahren wird ein Nachlass von 10% gewährt.
Weitere Informationen zum runterladen:
Beim Melden eines Schadenfalls können Sie jederzeit auf unsere schnelle, unbürokratische Unterstützung vertrauen. Rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche.
Unser Schadenservice ist
rund um die Uhr für Sie da!
Unser Kollegen vom ERGO Schadenservice helfen Ihnen gerne weiter ...
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Die D&O-Versicherung (Director´s and Officer´s Liability Insurance) ist grundsätzlich eine Vermögensschadenhaftplichtversicherung und gewährt Versicherungsschutz für die Organe (Geschäftsführer/Manager) einer juristischen Person (AG, KG, GmbH oder oHG) für den Fall, dass eine versicherte Person wegen einer Pflichtverletzung, die sie in ihrer Eigenschaft als Mitglied eines Leitungs-, Beratungs- oder Kontrollorgans begangen hat, auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.
Im Schadenfall übernimmt die D&O
Dies gilt sogar für vorsätzliches Handeln, soweit nicht rechtskräftig festgestellt. Hierfür bieten wir vorläufigen Abwehrschutz.
Sie als Organmitglied Ihres Unternehmens sowie der weiteren mitversicherten Unternehmen. Mitversichert ist zudem Ihre operative Tätigkeit.
Wenn Sie als Manager trotz Ihrer Sorgfaltspflicht eine Fehlendscheidung treffen, Verstöße gegen Steuer- oder Wettbewerbsrecht, Fehleinschätzungen des Marktes und hohe Kosten durch Produktrücknahmen verursachen. Hierdurch entsteht Ihrem Unternehmen ein Vermögensschaden, für den Sie im Falle des Falles mit Ihrem gesamten Privatvermögen haften.
Die Versicherung-/Deckungssumme bei der D&O-Versicherung ist frei wählbar. Grundsätzlich sagt man aber, dass die Versicherungssumme zwischen 30 und 50 % der Bilanzsumme des Unternehmens liegen sollte.
Der Beitrag richtet sich nach dem Jahresumsatzes und der gewählten Versicherungssumme.
Unter der Aussenhaftung versteht man Haftungsansprüche gegen über Dritter. Das bedeutet wenn Haftungsansprüche von anderen, die nicht zum Unternehmen gehören, gestellt werden.
Einige Beispiele hierfür wären:
Im Bereich des Innenverhältnisses ist eine Fülle von Ansprüchen der Gesellschaft gegenüber ihren Organen denkbar, die beispielsweise einen Schaden erlitten hat, weil der Unternehmensleiter
Bestimmte Bereiche können nicht versichert werden. Das sollten Sie jetzt schon wissen. Beispielsweise sind Haftpflichtansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung nicht versichert.
*Wenn Sie über einen unserer Online Rechner, oder telefonisch Ihre Versicherung abschließen, können Sie die Laufzeit grundsätzlich frei wählen zwischen 1 Jahr, 2 Jahren, 3 Jahren oder 5 Jahren. Ausnahme: Im Bereich der Flottenversicherung beträgt die Vertragslaufzeit immer nur ein Jahr. In manchen Bereichen der Haftpflichtversicherung und der Cyber-Schutzversicherung sind auch nur Jahresverträge möglich. Krankenversicherungen haben eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren. Nach Ablauf verlängert sich die Laufzeit jeweils um ein weiters Jahr, wenn nicht spätestens bis drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Ihren Versicherungsschein erhalten Sie auf dem Postweg. Ab Erhalt des Versicherungsscheins beginnt Ihr 14 tägiges Widerrufsrecht. Ihren Widerruf oder Ihre Kündigung richten Sie bitte schriftlich an
kontakt@ergo.de
oder ERGO Group AG, ERGO-Platz 1, 40198 Düsseldorf
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