D&O

D&O-Versicherung

Achim Bloch - Ihr Spezialist für
Firmen-Versicherungen in NRW

Versicherungen kostenlos vergleichen

Onlineberatung  und Abschluss möglich

Ich bin Ihr festen Ansprechpartner

✆ 02234 9798252
Hi. Do you need any help?
Close

Die D&O bietet Ihnen als Unternehmensleiter verlässliche Sicherheit

Die D&O Versicherung ist der passende Versicherungsschutz für Sie als Mitglied der Unternehmensleitung wo Sie täglich Entscheidungen mit enormer Tragweite und Verantwortung treffen. Trotz größter Sorgfalt sind Sie als Manager nicht gegen Fehlentscheidungen gefeit. Verstöße gegen Steuer- oder Wettbewerbsrecht, Fehleinschätzungen des Marktes und hohe Kosten durch Produktrücknahmen sind nur einige Beispiele. Entsteht Ihrem Unternehmen dadurch ein Vermögensschaden, haften Sie im Falle des Falles mit Ihrem gesamten Privatvermögen.



Die Lösung: unsere D&O Versicherung


Was ist versichert?

die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen 

die Zahlung und Freistellung von berechtigten Schadensersatzansprüchen, die gegenüber Organmitgliedern (Geschäftsleitung und Aufsichtsgremien) im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhoben werden.

Dies gilt sogar für vorsätzliches Handeln, soweit nicht rechtskräftig festgestellt. Hierfür bieten wir vorläufigen Abwehrschutz.

Sie als Organmitglied Ihres Unternehmens sowie der weiteren mitversicherten Unternehmen. Mitversichert ist zudem Ihre operative Tätigkeit.


Was ist nicht versichert?

Bestimmte Bereiche können nicht versichert werden. Das sollten Sie jetzt schon wissen. Beispielsweise sind Haftpflichtansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung nicht versichert. 



Wesentliche Leistungen:

Umfangreicher Schutz des Privatvermögens ab 360 Euro p. a. für Managementfehler

Kostenloses Zusatzlimit nach Verbrauch der Versicherungssumme von bis zu 1.000.000 Euro für Abwehr und Befriedigung

Umfangreicher Kreis von versicherten Personen inklusive:

Leitende Angestellte, faktische Organmitglieder, Interimsmanager, Ehe- und Lebenspartner, Compliance Beauftragte, etc.

Versicherungsschutz

- für Fremdmandate 

- für Reputationsschäden 

- für Anteilseigner bei Wertverlust der Anteile an Versicherungsnehmerin oder einem Tochterunternehmen

Eigenschadendeckung

Übernahme von Kosten für Zeugenbeistand und Firmenstellungnahmen

Tagegeld im Falle der Aufrechnung mit und bei Zurückbehaltung von Gehaltszahlungen

Weitgehende vorbeugende Rechtskosten:

Kostenübernahme bei drohender Inanspruchnahme 

Bei mehreren Versicherungen:

Vorleistung, wenn der andere Versicherer seine Eintrittspflicht bestreitet, inkl. Konditions- und Summendifferenzdeckung

Fortlaufender Versicherungsschutz bei Insolvenz, Verschmelzung und/oder Neubeherrschung

Unverfallbare Schadennachmeldefrist von mindestens 6 Jahren. Diese Frist ist gegen einen Beitragszuschlag auf 10 Jahre erweiterbar. Für pensionierte, aus gesundheitlichen Gründen oder turnusmäßig ausgeschiedene versicherte Personen besteht eine Nachmeldefrist von 12 Jahren

Bedingungskontinuität, wenn zukünftig die Versicherungsbedingungen eingeschränkt werden

Optional:

- Echte zweifache Jahreshöchstleistung 

- Run-Off-Deckung

- Rückwärtsversicherung für neu hinzukommende  Tochterunternehmen

Umfangreiche Kostenschutzbausteine z. B.:

- Sofortkosten ohne vorherige Zustimmung des Versicherers 

- Kosten für Sachverhaltsaufklärung, zur Durchsetzung von Auskunfts- und Herausgabeansprüchen, eines Sanierungsberaters, einer negativen Feststellungsklage, bei drohendem Verlust der Gemeinnützigkeit


Versicherungssummen, Jahresbeiträge und Laufzeit für D&O

Deckungssumme – 1-fach maximiert (in Euro)

Umsatz bis 0,25 Mio 0,5 Mio 1 Mio 2 Mio 3 Mio 5 Mio
5 Mio 510 Euro 612 Euro 867 Euro 1.693 Euro 2,479 Euro 4.080 Euro
25 Mio 535 Euro 642 Euro 910 Euro 1.777 Euro 2.602 Euro 4.283
50 Mio 556 Euro 667 Euro 950 Euro 1.839 Euro 2.699 Euro 4.447 Euro
100 Mio 837 Euro 1.002 Euro 1.442 Euro 2.765 Euro 4.065 Euro 6.706 Euro

* Alle Jahresbeiträge verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Versicherungssteuer. Zahlungsweise ausschließlich jährlich.

Mit Ausgabe dieser Version verlieren alle früheren Beitragstabellen dieser Art ihre Gültigkeit.


2-fache Maximierung

Bei Wahl der 2-fachen Maximierung wird ein Zuschlag von 20 % auf den Jahresnettobeitrag erhoben.


Nachlass für 100 %-Anteilseigner

Bei einem alleinigen 100 %-Gesellschafter-Geschsftsführer wird ein Nachlass von 15 % auf den Jahresnettobeitrag gewährt.


Laufzeit 1 und 5 Jahre

Bei einer Laufzeit von 5 Jahren wird ein Nachlass von 10% gewährt.



Weitere Informationen zum runterladen:


So können Sie Ihre Gewerbeversicherung in Anspruch nehmen!

Schadenfall online melden
Gewerbe-Haftpflicht telefonisch melden
Vermögensschaden telefonisch melden
Inhalt/Gebäude telefonisch melden
Cyberangriff telefonisch melden
Kfz-Schaden telefonisch melden

So können Sie Ihre Gewerbe-Versicherung in Anspruch nehmen ...

Beim Melden eines Schadenfalls können Sie jederzeit auf unsere schnelle, unbürokratische Unterstützung vertrauen. Rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche.


Unser Schadenservice ist 

rund um die Uhr für Sie da!


ERGO Schadenservice für Gewerbe-Haftpflicht Schäden

Unser Kollegen vom ERGO Schadenservice helfen Ihnen gerne weiter ...

  • schnell und einfach Schäden melde
  • schnelle, unkomplizierte Hilfe
  • kompetente Gesprächspartner
  • vom TÜV mit der Note "Sehr Gut" ausgezeichneter Schadenservice

ERGO Schadenservice für Vermögensschaden Haftpflicht Schäden

Unser Kollegen vom ERGO Schadenservice helfen Ihnen gerne weiter ...

  • schnell und einfach Schäden melde
  • schnelle, unkomplizierte Hilfe
  • kompetente Gesprächspartner
  • vom TÜV mit der Note "Sehr Gut" ausgezeichneter Schadenservice

ERGO Schadenservice für Inhalt/Gebäude Schäden

Unser Kollegen vom ERGO Schadenservice helfen Ihnen gerne weiter...

  • schnell und einfach Schäden melde
  • schnelle, unkomplizierte Hilfe
  • kompetente Gesprächspartner
  • vom TÜV mit der Note "Sehr Gut" ausgezeichneter Schadenservice

ERGO Schadenmeldung für Cyberangriffe

Unser Kollegen vom ERGO Schadenservice helfen Ihnen gerne weiter...

  • schnell und einfach Schäden melde
  • schnelle, unkomplizierte Hilfe
  • kompetente Gesprächspartner
  • vom TÜV mit der Note "Sehr Gut" ausgezeichneter Schadenservice

ERGO Schadenservice für Kfz-Schäden

Unser Kollegen vom ERGO Schadenservice helfen Ihnen gerne weiter...

  • schnell und einfach Schäden melde
  • schnelle, unkomplizierte Hilfe
  • kompetente Gesprächspartner
  • vom TÜV mit der Note "Sehr Gut" ausgezeichneter Schadenservice

FAQ

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist eine D&O?

    Die D&O-Versicherung (Director´s and Officer´s Liability Insurance) ist grundsätzlich eine Vermögensschadenhaftplichtversicherung  und gewährt Versicherungsschutz für die Organe (Geschäftsführer/Manager) einer juristischen Person (AG, KG, GmbH oder oHG) für den Fall, dass eine versicherte Person wegen einer Pflichtverletzung, die sie in ihrer Eigenschaft als Mitglied eines Leitungs-, Beratungs- oder Kontrollorgans begangen hat, auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.

  • Was ist Gegenstand des Versicherungsschutzes?

    Im Schadenfall übernimmt die D&O


    • die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen
    • die Zahlung und Freistellung von berechtigten Schadensersatzansprüchen, die gegenüber Organmitgliedern (Geschäftsleitung und Aufsichtsgremien) im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhoben werden.

    Dies gilt sogar für vorsätzliches Handeln, soweit nicht rechtskräftig festgestellt. Hierfür bieten wir vorläufigen Abwehrschutz.

  • Wer ist versichert?

    Sie als Organmitglied Ihres Unternehmens sowie der weiteren mitversicherten Unternehmen. Mitversichert ist zudem Ihre operative Tätigkeit.

  • Welche Risiken sind versichert?

    Wenn Sie als Manager trotz Ihrer Sorgfaltspflicht eine Fehlendscheidung treffen, Verstöße gegen Steuer- oder Wettbewerbsrecht, Fehleinschätzungen des Marktes und hohe Kosten durch Produktrücknahmen verursachen. Hierdurch entsteht Ihrem Unternehmen ein Vermögensschaden, für den Sie im Falle des Falles mit Ihrem gesamten Privatvermögen haften. 

  • Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

    Die Versicherung-/Deckungssumme bei der D&O-Versicherung ist frei wählbar. Grundsätzlich sagt man aber, dass die Versicherungssumme zwischen 30 und 50 % der Bilanzsumme des Unternehmens liegen sollte.

    Der Beitrag richtet sich nach dem Jahresumsatzes und der gewählten Versicherungssumme.

  • Was bedeutet "Aussenhaftung"?

    Unter der Aussenhaftung versteht man Haftungsansprüche gegen über Dritter. Das bedeutet wenn Haftungsansprüche von anderen, die nicht zum Unternehmen gehören, gestellt werden.


    Einige Beispiele hierfür wären:


    • Gegenüber Gläubigern haftet der Unternehmensleiter direkt, wenn er in besonderem Maße persönliches Vertrauen in Anspruch genommen oder ein unmittelbares wirtschaftliches Eigeninteresse an dem abzuschließenden Geschäft hat. 
    • Auch eine Verschleppung des Insolvenzverfahrens (§ 92 Abs. 2 AktG i.V.m. § 828 Abs. 2 BGB) kann direkte Schadenersatzansprüche gegen den Unternehmensleiter auslösen.
    • Bei sonstigen Dritten kann es sich beispielsweise um Konkurrenten handeln, die Schadenersatzansprüche wegen unlauteren Wettbewerbs (§ 1 UWG) stellen.
    • Ersatzschuldnerschaft nach Abgabenordnung gegenüber Fiskus und Sozialversicherungsträgern

  • Was bedeutet "Innenhaftung"?

    Im Bereich des Innenverhältnisses ist eine Fülle von Ansprüchen der Gesellschaft gegenüber ihren Organen denkbar, die beispielsweise einen Schaden erlitten hat, weil der Unternehmensleiter


    • eine Forderung hat verjähren lassen, weil er falsch terminiert hat
    •  einen unqualifizierten Mitarbeiter eingestellt hat
    •  nicht entdeckt hat, dass ein leitender Angestellter ständig fehlerhafte Entscheidungen traf
    •  die Führung der Bücher nicht ausreichend überwacht hat
    •  den Aufsichtsrat nicht über eine ungünstige Geschäftsentwicklung unterrichtet hat
    •  eigenmächtig auf Forderungen gegen Dritte verzichtet hat
    •  infolge unzureichender Informationen über die Rechtslage fehlerhaft entschieden hat
    •  seinen Überwachungspflichten nicht ausreichend nachgekommen ist (insbesondere Aufsichtsrat!)

  • Was ist ausgeschlossen?

    Bestimmte Bereiche können nicht versichert werden. Das sollten Sie jetzt schon wissen. Beispielsweise sind Haftpflichtansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung nicht versichert.

Share by: